Anwalt für Internationales Familienrecht
und Internationales Scheidungsrecht in Wien
In einer globalisierten Welt sind internationale Beziehungen und Ehen längst alltäglich. Kommt es jedoch zu einer Trennung, entstehen schnell komplexe rechtliche Fragen: Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht kommt zur Anwendung? Welche Unterhaltspflichten bestehen im internationalen Kontext? Was ist eine internationale Kindesentführung?
Als Rechtsanwalt in Wien berate und vertrete ich Sie kompetent im gesamten Bereich des internationalen Familien- und Scheidungsrechts – von der Wahl des geeigneten Gerichtsstandes bis zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen.
Internationales Scheidungsrecht in Österreich – was ist zu beachten?
Welches Gericht ist zuständig?
Innerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark) wird die Zuständigkeit durch die Brüssel IIb-Verordnung (Verordnung 2019/1111) geregelt. Sie bestimmt, welches Gericht eine Scheidung durchführen darf.
Die Verordnung sieht sieben Zuständigkeitstatbestände vor. Besonders wichtig: Wer zuerst ein Gericht anruft, bestimmt in der Regel das weitere Verfahren.
Typische Anknüpfungen für die Zuständigkeit österreichischer Gerichte sind:
- Beide Ehegatten hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, und ein Ehepartner lebt weiterhin hier.
- Ein Ehepartner lebt in Österreich und beide stellen gemeinsam einen Scheidungsantrag.
- Der Kläger lebt seit mindestens
- 6 Monaten in Österreich (bei österreichischer Staatsbürgerschaft) oder
- 1 Jahr (bei ausländischer Staatsbürgerschaft).
Warum ist die Gerichtswahl so wichtig? Je nachdem, welches Land zuständig ist, kann sich auch das anzuwendende Scheidungsrecht ändern. Das beeinflusst z. B. Trennungsfristen, Scheidungsgründe oder Anspruch auf Unterhalt.
Welches Recht kommt zur Anwendung?
Das anwendbare materielle Scheidungsrecht wird in der EU seit 2012 durch die Rom III-Verordnung geregelt. Sie beantwortet die Frage: Nach welchem Recht wird die Ehe geschieden? Im internationalen Scheidungsrecht kann es sein, dass die österreichischen Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen.
Ohne eine vorherige Rechtswahl gilt folgende Reihenfolge:
- Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten
- Letzter gemeinsamer Aufenthalt, wenn einer dort weiterhin lebt und die Trennung nicht länger als ein Jahr zurückliegt
- Gemeinsame Staatsangehörigkeit
- Wenn keine dieser Verbindungen besteht: Recht des angerufenen Gerichts – also österreichisches Recht
Rechtswahl („Parteiautonomie“) ist aber möglich: Ehepaare können das anwendbare Scheidungsrecht vertraglich festlegen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht von Rom III erfasst sind:
- Vermögensrecht (geregelt durch die EU-Güterrechtsverordnung)
- Unterhaltspflichten (gesonderte Rechtsvorschriften)
Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Österreich
Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung muss in Österreich anerkannt werden, um rechtlich wirksam zu sein.
Anerkennung eines Scheidungsurteils innerhalb der EU: Durch die Brüssel IIb-Verordnung werden Scheidungen aus EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) automatisch anerkannt. Ein gesondertes Verfahren ist nicht notwendig.
Anerkennung von Scheidungen aus Drittstaaten: Für Staaten außerhalb der EU gelten die §§ 97 ff. AußStrG. Eine Anerkennung kann verweigert werden, wenn z. B.:
- das rechtliche Gehör eines Ehegatten verletzt wurde
- schwerwiegende Verfahrensmängel vorliegen
Bei Unsicherheiten kann eine formelle Anerkennung beantragt werden.
Häufige Fragen zum internationalen Scheidungsrecht
Kann ich mich in Österreich scheiden lassen, obwohl mein Ehepartner im Ausland lebt?
Ja. Wenn bestimmte Verbindungen zu Österreich bestehen (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt), kann Österreich zuständig sein.
Welches Recht gilt bei einer Scheidung zweier ausländischer Staatsbürger in Österreich?
Das bestimmt die Rom-III-Verordnung: meist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder – falls nicht anwendbar – österreichisches Recht.
Wird eine ausländische Scheidung automatisch anerkannt?
Innerhalb der EU: Ja, grundsätzlich automatisch. Bei Drittstaaten kann ein Anerkennungsverfahren erforderlich sein.
Können wir selbst wählen, welches Scheidungsrecht gilt?
Ja, durch eine zulässige Rechtswahlvereinbarung nach der Rom III-Verordnung.
Was gilt für Sorgerecht und Unterhalt bei internationalem Bezug?
Für Kinder ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend; Vermögensfragen richten sich nach der Güterrechtsverordnung.
Internationales Unterhaltsrecht in Österreich – was ist zu beachten?
Welches Gericht ist zuständig?
Bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen – etwa zwischen Eheleuten oder Eltern und ihren in unterschiedlichen Ländern – richtet sich die Zuständigkeit innerhalb der EU in der Regel nach:
- dem gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten oder des Unterhaltspflichtigen
- der Vereinbarung der Parteien, sofern zulässig
- besonderen Bestimmungen des Haager Unterhaltsübereinkommens und der EU-Unterhaltsverordnung (4/2009)
Der gewöhnliche Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten ist dabei der wichtigste Anknüpfungspunkt.
Vorteil einer frühen Beratung: Wer zuerst den passenden Gerichtsstand wählt, beeinflusst oft auch das anwendbare Recht und die tatsächliche Durchsetzbarkeit des Unterhalts.
Welches Recht kommt zur Anwendung?
Das anwendbare Unterhaltsrecht wird in der EU durch
- das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (Haager Unterhaltsprotokoll) und
- EU-Unterhaltsverordnung
geregelt.
Grundsätzlich gilt, dass sich das anzuwendende Recht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der unterhaltsberechtigten Person richtet.
Ausnahme: Kann die unterhaltsberechtigte an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt keinen Unterhalt erhalten, ist das Recht des angerufenen Gerichts anzuwenden.
Unterhalt mit Auslandsbezug
Kindesunterhalt
- Bemessung regelmäßig nach dem Recht des Aufenthaltsortes des Kindes
- Durchsetzung gegen im Ausland lebende Elternteile
- Abstimmung mit internationalen Jugend- und Sozialbehörden
Ehegattenunterhalt
- Anspruch oft abhängig vom Recht des zuständigen Gerichts
- Problematisch bei unterschiedlichen Rechtsordnungen und Scheidungsmodellen
Häufige Fragen zum internationalen Unterhaltsrecht
Kann ich Unterhalt verlangen, wenn der andere Elternteil im Ausland lebt?
Ja. Das Kind kann Unterhalt nach dem Recht des Staates verlangen, in dem es lebt – unabhängig davon, wo der Unterhaltspflichtige wohnt.
Wer entscheidet über Unterhaltsansprüche?
In der Regel das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten, z. B. des Kindes oder des Ex-Ehegatten.
Kann ein österreichischer Unterhaltstitel im Ausland vollstreckt werden?
Innerhalb der EU meist automatisch. Außerhalb der EU hängt es von internationalen Übereinkommen oder nationalen Regeln ab.
Gilt immer österreichisches Recht?
Nein. In internationalen Fällen kommt häufig das Recht des Landes der unterhaltsberechtigten Person zur Anwendung.
Was tun, wenn der im Ausland lebende Elternteil nicht zahlt?
Unterhaltsvorschuss, internationale Amtshilfe, Vollstreckung im Ausland oder finanzielle Einigungsmodelle können helfen.
Internationales Kindschaftsrecht und Kindesentführungen in Österreich
Bei grenzüberschreitenden Kindschaftssachen – etwa Obsorge, Kontaktrecht oder Aufenthaltsbestimmung – stellt sich zuerst die Frage:
Welches Gericht ist zuständig?
Innerhalb der EU regelt dies vor allem die Brüssel IIb-Verordnung (2019/1111). Als Grundsatz gilt : Zuständig ist immer das Gericht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der gewöhnliche Aufenthalt ist jener Ort, an dem das Kind:
- seinen Lebensmittelpunkt hat
- soziale Beziehungen pflegt (Schule, Freunde, Familie)
- tatsächlich lebt, nicht nur formell gemeldet ist
Welches Recht gilt?
Auch hier knüpft das internationale Recht überwiegend an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes an.
Das bedeutet: Auch wenn Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, gilt meist das Recht des Landes, in dem das Kind tatsächlich lebt.
Internationale Kindesentführungen – das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung schützt Kinder davor, von einem Elternteil gegen den Willen des anderen in ein anderes Land verbracht oder dort zurückgehalten zu werden.
Was ist eine „Kindesentführung“ im Sinne des HKÜ ?
Eine internationale Kindesentführung liegt vor, wenn:
- ein Elternteil das Kind widerrechtlich aus seinem Heimatstaat wegbringt
oder - nach einem vereinbarten Aufenthalt im Ausland nicht mehr zurückbringt
und dadurch gegen
- bestehende Obsorgerechte
- oder die gemeinsame elterliche Verantwortung
verstößt.
Ziel des HKÜ: rasche Rückführung
Das HKÜ verpflichtet die Vertragsstaaten dazu:
- ein sofortiges Rückführungsverfahren einzuleiten
- Kindesentführungen nicht zu belohnen
- den Status quo des Kindes vor der Entführung wiederherzustellen
Rückführungsverfahren sind daher Eilverfahren, die innerhalb weniger Wochen entschieden werden sollen.
Wie ich Sie als Rechtsanwalt für internationales Familienrecht in Wien unterstütze
✔ Obsorge- und Kontaktverfahren mit internationalem Bezug ✔ Rückführung entführter Kinder nach dem HKÜ ✔ Abwehr unberechtigter Rückführungsanträge ✔ Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen ✔ Krisenmanagement bei akuten Entführungssituationen Bei Kindesentführungen zählt jede Stunde – rasches Handeln ist entscheidend. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin
Häufige Fragen zum internationalen Kindschaftsrecht & HKÜ
Was gilt als internationale Kindesentführung?
Wenn ein Elternteil ein Kind entgegen der bestehenden Obsorge- oder Kontaktregelung in ein anderes Land bringt oder dort zurückhält.
Wohin muss der Rückführungsantrag gestellt werden?
An die Zentralbehörde des Staates, in dem das Kind sich befindet – in Österreich an das Bundesministerium für Justiz.
Wie schnell entscheidet das Gericht über die Rückführung?
HKÜ-Verfahren sollen innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden.
Kann die Rückführung verweigert werden?
Ja, jedoch nur in engen Ausnahmefällen wie schwerer Gefährdung des Kindes.
Welches Recht gilt bei internationalen Obsorgeverfahren?
Grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Was tun, wenn der andere Elternteil das Kind nicht zurückbringt?
Sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – die Zeit spielt eine zentrale Rolle im HKÜ.