Ehevertrag in Österreich

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Ehevertrag in Österreich

Viele Paare glauben: „Wir brauchen keinen Ehevertrag – wir lieben uns!“. Doch Fakt ist: Wer heiratet, schließt automatisch einen rechtsverbindlichen Vertrag ab. Die gesetzlichen Regeln gelten – ob man sie kennt oder nicht. Und gerade in Österreich, wo weiterhin das Verschuldensprinzip gilt, kann eine Scheidung ohne klare vertragliche Regelungen schnell zur emotionalen und finanziellen Belastungsprobe werden.

Ein Ehevertrag schafft Klarheit, schützt Vermögen und verhindert Streitigkeiten. Besonders in Zeiten steigender Scheidungszahlen ist er eine der wichtigsten rechtlichen Vorsorgemaßnahmen für Paare.

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Was kann ein Ehevertrag in Österreich regeln?

Trotz des gesetzlichen Güterstands der Gütertrennung entstehen im Scheidungsfall komplexe Fragen. Ein Ehevertrag ermöglicht individuelle, maßgeschneiderte Regelungen – unter anderem zu:

Vermögensaufteilung & Zugewinnausgleich

  • Regelung der Aufteilung ehelicher Ersparnisse
  • Schutz eingebrachten oder geerbten Vermögens
  • Klarheit über Unternehmensbeteiligungen, Liegenschaften und Vermögenswerte

Nachehelicher Unterhalt

  • Vereinbarung der Unterhaltshöhe (Betrag oder Prozentsatz)
  • Verschuldensunabhängiger Unterhalt als faire Lösung für Partner, die Sorgearbeit leisten
  • Achtung: Vollständiger Unterhaltsverzicht ist nicht zulässig, aber Einschränkungen sind möglich.

Unternehmensschutz für Unternehmer:innen

Unternehmen und Beteiligungen unterliegen grundsätzlich nicht der Vermögensaufteilung nach der Scheidung. Wurde ein Unternehmen aus ehelichen Mitteln aufgebaut oder hat ein Ehepartner mit seiner Arbeitskraft oder Geld den Aufbau unterstützt, steht im Falle der Scheidung ein angemessener vermögensrechtlicher Ausgleich zu. Ohne Ehevertrag besteht also das Risiko, dass ein Unternehmen im Scheidungsfall „zerteilt“ oder verkauft werden muss. Mit einem Ehevertrag können daher die Verhältnisse klargstellt werden und den Unternehmensfortbestand gesichert werden.

Immobilien und Ehewohnung

Der Vertrag kann regeln:

  • Wem die Ehewohnung im Scheidungsfall zufällt
  • Ob ein Verkauf stattfinden soll und zu welchen Bedingungen
  • Wie Ausgleichszahlungen erfolgen sollen

Internationale Ehen

Bei Ehen mit internationalem Bezug kann der Ehevertrag Regelungen enthalten:

  • Zum anwendbaren Recht
  • Zur Zuständigkeit ausländischer Gerichte
  • Zu Vermögens- und Unterhaltsfragen über Landesgrenzen hinweg

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein:

✔ Bei ungleichen Vermögens- oder Einkommensverhältnissen
✔ Wenn ein Partner Unternehmer ist
✔ Bei zweiter Ehe oder Patchworkfamilien
✔ Bei geplanten Auslandsaufenthalten
✔ Wenn einer der Partner überwiegend Kinderbetreuung und Haushalt übernimmt
✔ Wenn Vermögen (Immobilien, Betriebe) erhalten bleiben soll

Rechtliche Grenzen: Was darf nicht geregelt werden?

Ein Ehevertrag darf nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Unzulässig sind z. B.:
✘ Verzicht auf jeglichen Unterhalt
✘ Vereinbarungen zu sexuellen Pflichten
✘ Regelungen, die eine Person völlig entrechten
✘ Vorab-Regelungen zu Obsorge und Kontaktrecht (nur Absichtserklärungen möglich)

Gerichte können einen Ehevertrag aufheben oder anpassen, wenn:

  • ein grobes Ungleichgewicht besteht
  • Druck oder Zwang bei Abschluss ausgeübt wurde
  • ein Partner „mit Almosen abgespeist“ wird

Ein fairer, gut formulierter Ehevertrag schützt beide Seiten – und hält vor Gericht.

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Ein Ehevertrag sollte niemals mit Mustern aus dem Internet erstellt werden. Er muss individuell, fair und rechtssicher formuliert sein. Sie möchten einen Ehevertrag aufsetzen oder prüfen lassen? Sie sind unsicher, welche Regelungen für Ihre Situation sinnvoll sind? Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie persönlich, diskret und rechtlich fundiert.


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Häufige Fragen zu Ehevertrag in Österreich

Ist ein Ehevertrag in Österreich sinnvoll?

Ja – vor allem bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen, Unternehmertum, Immobilien oder internationalen Ehen.

Wann sollte man den Ehevertrag abschließen?

Idealerweise vor der Hochzeit, er kann aber jederzeit während der Ehe erstellt oder angepasst werden.

Kann ein Ehevertrag aufgehoben werden?

Ja – wenn er sittenwidrig, grob benachteiligend oder unter Druck zustande kam.

Kann man Unterhalt im Ehevertrag ausschließen?

Ein vollständiger Unterhaltsverzicht ist unzulässig, aber Einschränkungen und klare Regelungen sind erlaubt.

Ist der Ehevertrag auch für Unternehmer wichtig?

Ja – er schützt das Unternehmen vor Zerschlagung und Wertverlust im Scheidungsfall.

Können Obsorge und Kontaktrecht geregelt werden?

Nein, nur unverbindliche Absichtserklärungen. Maßgeblich ist immer das Kindeswohl.

Was passiert ohne Ehevertrag?

Es gelten die gesetzlichen Regelungen – oft unflexibel, teuer und konfliktreich.

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