Einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wien
Sie benötigen sofortigen Schutz vor Gewalt in Wien oder müssen sich gegen ungerechtfertigte einstweilige Verfügungen verteidigen? Als erfahrener Rechtsanwalt für Scheidungs- und Familienrecht in Wien biete ich rasche und kompetente Unterstützung, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Was ist eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt?
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Schutzmaßnahme, um gefährdete Personen vor Gewalt zu schützen. Eine einstweilige Verfügung kann insbesondere Folgendes anordnen:
- Verlassen der gemeinsamen Wohnung und Verbot der Rückkehr
- Annäherungsverbot an das Opfer, auch außerhalb der Wohnung (z. B. Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten)
- Kontaktverbot und Verbot des Zusammentreffens
- Schutz der Privatsphäre und Unterlassung von Belästigungen oder Nachstellungen
Die einstweilige Verfügung kann bis zu sechs oder zwölf Monate gelten und bei laufender Scheidung bis zum Ende des Scheidungsverfahrens und sogar darüber hinaus verlängert werden.
Polizeiliche Wegweisung Betretungs- und Annäherungsverbot
In akuten Bedrohungslagen kann die Polizei sofort handeln:
- Wegweisung der gefährdenden Person und Betretungsverbot
- Annäherungsverbot von 100 m
- Vorläufiges Waffenverbot für die Gefährderin/den Gefährder
Dieses Verbot gilt zunächst zwei Wochen, kann aber durch gerichtlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In einem solchen Fall muss sollte dringend ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Bezirksgericht eingebracht werden.
Abwehr ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen
Nicht jede Wegweisung und nicht jeder Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist gerechtfertigt. Die Folgen einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung sind enorm – professionelle rechtliche Vertretung kann entscheidend sein.
Als Ihr Rechtsanwalt in Wien prüfe ich bei einstweiligen Verfügungen:
- Rechtmäßigkeit der Verfügung
- Möglichkeit der Abwehr unberechtigter Maßnahmen
- Vertretung vor Gericht, um Ihre Freiheit und Rechte zu schützen
So verhindern Sie Belastungen, Rufschädigung und ungerechtfertigte Einschränkungen Ihrer Freiheit.
Ihre Vorteile durch meine kompetente und rasche Vertretung
Ich übernehme für Sie:
Erwirkung einer einstweiligen Verfügung:
✔ Schnelle Antragstellung beim Bezirksgericht
✔ Vollumfängliche und individuelle Begründung für Betretungs- und Annäherungsverbot oder Kontaktverbot
✔ Vertretung vor Gericht für Ihren Schutz
Abwehr unberechtigter einstweiliger Verfügungen:
✔ Prüfung der Rechtmäßigkeit
✔ Vertretung vor Gericht zur Wahrung Ihrer Rechte
✔ Vermeidung unzumutbarer Einschränkungen oder Rufschädigung
Mit meiner Unterstützung werden Ihre Schutzmaßnahmen für Sie vor Gericht durchgesetzt oder wehre ich ungerechtfertigte Anträge für Sie vor Gericht ab.
Schneller Schutz oder rechtliche Abwehr – ich stehe an Ihrer Seite!
Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie online einen Termin. Als Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsrecht in Wien handle ich rasch, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten oder unberechtigte einstweilige Verfügungen zu verhindern. Jetzt rechtliche Unterstützung bei einstweiliger Verfügung sichern!
Häufige Fragen zu Einstweilige Verfügung in Wien
Wer kann eine einstweilige Verfügung beantragen?
Jede Person, die bedroht wird oder Opfer von Gewalt ist. Für Minderjährige kann der Kinder- und Jugendhilfeträger den Antrag stellen.
Wie lange gilt eine einstweilige Verfügung?
Abhängig von der Art bis zu sechs oder zwölf Monate, bei laufendem Scheidungs- oder Hauptverfahren ist die einstweilige Verfügung bis zum Abschluss des Verfahrens verlängerbar.
Kann ich mich gegen eine unberechtigte einstweilige Verfügung wehren?
Ja können Sie, Sie müssen aber rasch handeln! Als erfahrener Rechtsanwalt bei einstweiligen Verfügungen prüfe ich die Rechtmäßigkeit und vertrete Sie vor Gericht zur Abwehr der Verfügung.
Muss die Polizei vorher eingeschaltet werden?
Nein, eine einstweilige Verfügung kann direkt beim Bezirksgericht beantragt werden – ein vorheriges Betretungs- oder Annäherungsverbot ist nicht erforderlich. Diesfalls sollte der Antrag aber besonders sorgfältig begründet werden.
Was passiert bei Verstoß gegen die einstweilige Verfügung?
Die einstweilige Verfügung ist einzuhalten. Bei Verstößen ist die Polizei einzuschalten, Verstöße stehen unter Strafe.