Familienrecht und Scheidungsrecht
Einvernehmliche Scheidung:
Ihr Scheidungsanwalt in Wien unterstützt Sie kompetent bei Ihrer Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist in Österreich die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, eine Ehe rechtlich zu beenden. Sie setzt voraus, dass sich beide Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig sind. Als erfahrener Scheidungsanwalt in Wien begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – rechtssicher, effizient und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.
Sie überlegen, sich einvernehmlich scheiden zu lassen?
Ich biete Ihnen ein unverbindliches und vertrauliches Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation besprechen und ich Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise aufzeige.
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Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung ist gegenüber der strittigen Scheidung die unkompliziertere und in der Regel deutlich konfliktärmere Form der Scheidung. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner die Scheidung möchten und sich über alle Scheidungsfolgen einig sind. Meine professionelle rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, faire und nachhaltige Lösungen zu finden, die vor allem bei gemeinsamen Kindern besonders wichtig sind.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
1. Beide Ehepartner müssen die Scheidung wollen
Liegt keine gemeinsame Zustimmung vor, ist eine einvernehmliche Scheidung rechtlich nicht möglich. Kann nicht über alle notwendigen Punkte Einigkeit hergestellt werden, ist auch eine „paktierte Scheidung“ möglich, bei der zumindest die Scheidung durchgeführt und Unterhalts- und Aufteilungsvergleiche abgeschlossen werden können. In manchen Fällen muss zunächst eine Scheidungsklage eingebracht werden, um Verhandlungen mit dem Ehepartner zu „erzwingen“.
2. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens 6 Monaten
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist nicht nur durch das räumliche Zusammenleben gekennzeichnet, sondern bezieht sich auch auf das wirtschaftliche, körperliche und seelische Zusammenwirken der Eheleute. Die eheliche Lebensgemeinschaft gilt also auch dann als aufgehoben, wenn Sie weiterhin in derselben Wohnung leben, jedoch seit zumindest sechs Monate kein gemeinsamer „Ehewille“ mehr besteht.
3. Unheilbare Zerrüttung der Ehe
In der Verhandlung zur Durchführung der einvernehmlichen Scheidung werden die Parteien vom Gericht dazu befragt, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist.
4. Einigung über alle Scheidungsfolgen
Die Scheidungsvereinbarung ist der wichtigste und auch komplexeste Teil der einvernehmlichen Scheidung. In der Scheidungsvereinbarung sind die Scheidungsfolgen in Bezug auf die Vermögensaufteilung, den nachehelichen Ehegattenunterhalt, die Obsorge und das Kontaktrecht betreffend die gemeinsamen Kinder und der Kindesunterhalt zu regeln.
Mit der Vereinbarung wird festgelegt, wer die Ehewohnung oder auch das Auto behält, welche Ausgleichszahlung an den jeweils anderen zu leisten ist, und wer allfällige Schulden übernimmt. Außerdem muss auch festgelegt werden, in welchem Haushalt die Kinder künftig leben und welches Kontaktrecht dem anderen Elternteil zukommen wird. Ebenso muss die Höhe des Kindesunterhalts festgesetzt werden.
Eine Scheidungsvereinbarung ist rechtlich bindend und wird die Scheidung damit unwiderruflich durchgeführt. Die getroffene Vereinbarung kann also weitreichende Auswirkungen haben und sollte daher jedenfalls von Ihrem Scheidungsanwalt erstellt oder geprüft werden.
5. Elternberatung bei minderjährigen Kindern
Bei minderjährigen Kindern müssen beide Elternteile eine Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG nachweisen. Diese soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Kinder im Scheidungsprozess berücksichtigt werden und die Eltern über die Folgen einer Scheidung für die Kinder informiert sind.
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ab?
Für eine einvernehmliche Scheidung muss beim Bezirksgericht ein gemeinsamer Antrag auf Scheidung gestellt werden. Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute liegt. Dann findet eine mündliche Verhandlung statt, zu der beide Eheleute neben ihren Scheidungsanwälten persönlich erscheinen müssen.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt außerdem eine umfassende Einigung über alle Scheidungsfolgen voraus. Die Vereinbarung muss eine Einigung über folgende Punkte enthalten:
- Verteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ehewohnung
- Verteilung der ehelichen Ersparnisse und Schulden
- Regelung zum nachehelichen Unterhalt, wobei auch ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart werden kann
- Bei minderjährigen Kindern:
- Obsorge und Festlegung des hauptsächlichen Aufenthalts
- Kontaktrecht
- Kindesunterhalt
Das Gericht prüft das Vorliegen aller Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung und entscheidet mit Beschluss über die einvernehmliche Scheidung. In der Praxis wird gleich bei Verkündung des Scheidungsbeschlusses ein Rechtsmittelverzicht abgegeben und die Scheidung ist rechtskräftig beendet. Ansonsten kann der Antrag auf einvernehmliche Scheidung binnen 14 Tagen zurückgezogen werden.
Welche Unterlagen werden für eine einvernehmliche Scheidung benötigt?
Für eine einvernehmliche Scheidung sind folgende Dokumente im Original dem Gericht vorzulegen:
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Lichtbildausweise
- Meldebestätigungen
- Bei (minderjährigen) Kindern: Geburtsurkunden und Nachweis der absolvierten Elternberatung
- Vermögensunterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Mietvertrag)
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich
Die Gerichtsgebühren für einvernehmliche Scheidungen in Österreich betragen aktuell:
- 384 Euro für den Scheidungsantrag
- 384 Euro für den Vergleich in der Verhandlung
Wenn im Rahmen der Scheidung Liegenschaften, Wohnungen oder andere Rechte übertragen werden, erhöht sich die Gebühr auf 576 Euro.
Üblicherweise trägt bei einer einvernehmlichen Scheidung jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwalts. Kostenersatz wie bei einer Scheidungsklage gibt es nicht.
Rechtliche Sicherheit für Ihren Scheidungsvergleich
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FAQ – Einvernehmliche Scheidung in Österreich
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen und Einigkeit besteht, kann die Scheidung oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Die Wartezeit auf den Gerichtstermin variiert je nach Bezirksgericht, Ihre Rechtsvertretung kann unter Umständen einen schnelleren Termin für die einvernehmliche Scheidung organisieren.
Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung unbedingt einen Scheidungsanwalt?
Im Verfahren über die einvernehmliche Scheidung besteht kein Anwaltszwang. Vor jeder Scheidung ist aber die Einholung von Rechtsberatung zu den vielfältigen Folgen einer Scheidung dringend empfohlen. Unachtsamkeiten oder Fehler in Vergleichsvereinbarungen können sogar viele Jahre später schwerwiegende finanzielle Nachteile verursachen. Die Beiziehung von Scheidungsanwälten hilft dabei, eine rechtlich sichere und faire Lösung zu erzielen sowie transparente und umsetzbare Regelungen im Scheidungsvergleich zu treffen. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung über die einvernehmliche Scheidung sorgt die Anwesenheit der Scheidungsanwälte für einen reibungslosen Ablauf.
Was ist, wenn wir uns bei einem Punkt nicht einigen können?
Dann ist keine vollständige einvernehmliche Scheidung möglich. Oft lässt sich aber durch anwaltliches Einschreiten doch noch eine Einigung erzielen. Sollte dies noch immer nicht klappen, hilft in manchen Fällen die Einbringung einer Scheidungsklage, um das Gegenüber „an den Verhandlungstisch zu zwingen“.
Können wir auch geschieden werden, wenn wir noch in einer gemeinsamen Wohnung leben?
Ja. Die eheliche Lebensgemeinschaft kann auch aufgehoben sein, wenn man noch zusammen wohnt. Eine räumliche Trennung ist also nicht unbedingt erforderlich. Entscheidend ist, dass kein gemeinsamer Ehewille mehr besteht.
Gibt es bei einer einvernehmlichen Scheidung automatisch nachehelichen Unterhalt?
Bei der einvernehmlichen Scheidung könne die Eheleute frei vereinbaren, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen. In der Praxis wird häufig ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht abgegeben oder ein betraglich fixierter befristeten Ehegattenunterhalt vereinbart.
Was passiert, wenn Immobilien im Spiel sind?
Dann erhöhen sich die Gerichtsgebühren, und es ist dringend anzuraten, die Vermögensaufteilung professionell prüfen und vorbereiten zu lassen. Nach der Scheidung muss nämlich erst noch die Immobilienübertragung und die Selbstberechnung beim zuständigen Finanzamt durchgeführt werden. Fehler bei Immobilienübertragungen können steuerliche oder finanzielle Risiken bergen.
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