Kontaktrecht
Wenn sich Eltern trennen, verändert sich das Familienleben spürbar. Besonders für minderjährige Kinder ist es wichtig, weiterhin stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Das österreichische Kontaktrecht stellt sicher, dass Kinder und Eltern auch nach einer Trennung regelmäßig Kontakte wahrnehmen können. Gleichzeitig entstehen in belastenden Situationen oft Unsicherheiten: Wie oft darf ich mein Kind sehen? Welche Kontaktzeiten sind sinnvoll? Was passiert bei Konflikten oder sogar Gewaltanwendung?
Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien begleite ich Sie rechtlich fundiert und mit individueller Beratung durch alle Fragen und Verfahren rund um das Kontaktrecht – stets mit Fokus aus das Wohl Ihres Kindes.
Sie befinden sich in einer Auseinandersetzung über das Kontaktrecht zu Ihrem Kind oder stehen kurz davor? Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien vertrete ich Sie kompetent im Kontaktrechtsverfahren – klar, effizient und lösungsorientiert.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam schaffen wir eine stabile Grundlage für die Zukunft Ihrer Familie.
Was bedeutet Kontaktrecht?
In Österreich haben Kinder und Eltern, wenn sie nicht im selben Haushalt leben, ein Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte. Dieses Recht dient in erster Linie dazu, die Beziehung zwischen Elternteil und Kind zu stärken und zu erhalten.
Wichtig ist dabei:
Das Kontaktrecht ist vor allem eine Verpflichtung gegenüber dem Kind. Es soll eine verlässliche und stabile Beziehung sicherstellen, die den Bedürfnissen des Kindes entspricht.
Grundsätzlich sollen Eltern das Kontaktrecht einvernehmlich regeln. Ist das nicht möglich, kann ein Antrag beim Gericht gestellt werden. Das Gericht entscheidet nach dem Maßstab des Kindeswohls gemäß § 138 ABGB und legt fest, wie häufig und wie gestaltet die Kontakte stattfinden sollen.
Kontaktausmaß & Kindesunterhalt
Das Kontaktausmaß beeinflusst unmittelbar die Höhe des Kindesunterhalts. Je mehr Betreuungszeit ein Elternteil übernimmt, desto geringer ist seine Geldunterhaltspflicht. Bei einem Doppelresidenzmodell (nahezu gleichteilige Betreuung) kann der Kindesunterhalt sogar vollständig entfallen. Lassen Sie sich unbedingt beraten – kleine Änderungen im Betreuungsmodell können große finanzielle Auswirkungen haben.
Kriterien für das Ausmaß des Kontaktrechts
Das Gesetz gibt klare Leitlinien vor, die das Gericht bei der Entscheidung berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht immer das Wohl des Kindes.
Die wichtigsten Kriterien sind:
- Bedürfnisse des Kindes (emotional, entwicklungsbezogen, gesundheitlich)
- Bisherige Beziehung zwischen Elternteil und Kind
- Alter des Kindes:
– Kleinkinder: höhere Frequenz, kürzere Einheiten
– Ältere Kinder: längere, dafür selteneren Kontakte - Alltagstauglichkeit und Verlässlichkeit der Kontaktregelung
- Stabilität und Kontinuität im Leben des Kindes
Damit es später nicht zu Streit kommt, sollten Kontaktregelungen möglichst konkret festgelegt werden:
- genaue Kontaktzeiten
- Ferien- und Feiertagsregelungen
- Geburtstage
- wenn zweckmäßig: Zeiten für Telefon- oder Online-Kontakte
- Regeln zur Kommunikation, besonders bei Konflikten
Was ist das Doppelresidenzmodell?
Das sogenannte Doppelresidenzmodell bezeichnet die ungefähr gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile ist im Gesetz nicht explizit vorgesehen. Dennoch wird dieses Kontaktmodell nach Trennungen in Österreich immer häufiger praktiziert und besteht auch seitens der Pflegschaftsgerichte in Österreich erkennbar die Tendenz zu ausgeglichenen, symmetrischen Kontaktmodellen.
Das Doppelresidenzmodell kann dann erfolgreich etabliert werden, wenn
- beide Eltern Betreuungsaufgaben übernehmen,
- die notwendige Kommunikations- und Kooperationsbasis zwischen den Eltern besteht
- die Kinder bereits an eine ausgewogene Betreuung gewöhnt sind
- beide Haushalte kindgerecht organisiert sind
Als Rechtsanwalt prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob die Doppelresidenz im konkreten Fall sinnvoll und realistisch ist – oder ob andere Lösungen besser geeignet sind.
Einschränkung oder Entzug des Kontaktrechts
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht das Kontaktrecht eines Elternteils einschränken oder sogar entziehen.
Dies ist insbesondere möglich bei:
- Gewalt gegen das Kind oder eine Bezugsperson
- groben Verstößen gegen das Wohlverhaltensgebot (§ 159 ABGB)
- schwerwiegenden psychischen Belastungen des Kindes
- massiver Manipulation oder emotionalem Missbrauch
Zu einem Entzug des Kontaktrechts kommt es in der Praxis eher selten und nur in ganz extremen Fällen.
Üblicher ist es dagegen, dass ein Gericht sogenannte “begleitete Kontakte” anordnet, bei denen die Kontakte insbesondere in Besuchscafés stattfinden und durch Expert:innen unterstützt werden. Begleitete Kontakte sollen Übergaben erleichtern, Kontakte überwachen und werden durch die Besuchsbegleiter:innen schließlich auch Berichte an das Gericht erstattet.
Wie läuft ein Kontaktrechtsverfahren ab?
Ein Kontaktrechtsverfahren beginnt mit einem Antrag auf Kontaktrecht, der beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht wird.
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingebracht werden.
Wichtig zu wissen:
- Keine Gerichtsgebühren
- Keine Anwaltspflicht
- Dennoch: Ohne professionelle Unterstützung kommt es häufig zu strategischen Fehlern oder unvollständigen Anträgen.
Die Weichen für das gesamte Verfahren werden bereits in den ersten Schritten gestellt. Eine klare und nachvollziehbare Argumentation ist entscheidend, um den Verlauf positiv zu beeinflussen.
Das Gericht versucht zunächst, eine rasche einvernehmliche Lösung zu finden.
Gelingt dies nicht, muss eine objektive Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Diese kann bestehen aus:
- einer Empfehlung der Kinder- und Jugendhilfe
- einer fachlichen Stellungnahme der Familien- und Jugendgerichtshilfe (Familiengerichtshilfe)
- einem familienpsychologischen Gutachten durch gerichtlich beeidete Sachverständige
Diese Schritte dienen dazu, das Kindeswohl objektiv abzuklären und die Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung zu schaffen.
Da es im Regelfall auch mehrere Monate dauert, bis ein Kontaktrechtsverfahren “ins Laufen kommt”, ist professionelle anwaltliche Unterstützung besonders wichtig, um unbedachte Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Rechte des Kindes im Kontaktrechtsverfahren
Kinder stehen im Kontaktrechtsverfahren im Mittelpunkt. Sie haben das Recht, gehört zu werden, und ab dem 10. Lebensjahr muss das Gericht ihre Meinung einholen. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder sogar selbst Anträge stellen.
Wenn die Situation besonders angespannt ist, kann ein Kinderbeistand beigezogen werden, der das Kind unterstützt, seine Anliegen einbringt und es durch das Verfahren begleitet. All diese Mechanismen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Kontaktrechtsregelung zukunftsorientiert ist und im Kindeswohl liegt.
Kontaktrecht Österreich
Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist
Auch wenn keine Anwaltspflicht besteht, ist die anwaltliche Begleitung im Kontaktrechtsverfahren dringend zu empfehlen. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht sorge ich für:
- eine klare Verfahrensstrategie
- konsistente und rechtlich fundierte Argumentation
- sachliche und zielgerichtete Kommunikation
- Vermeidung unnötiger Verzögerungen
- Schutz vor unbedachten Fehlentscheidungen
Dadurch kann entscheidend beeinflusst werden, wie schnell und in welchem Umfang Kontaktrechte festgelegt werden.
Jetzt Beratung sichern – Ich unterstütze Sie dabei, ein faires und kindgerechtes Kontaktrecht durchzusetzen.
Häufige Fragen zu Kontaktrecht
Was bedeutet Kontaktrecht?
Das Kontaktrecht sichert Kindern regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Es dient dem Kindeswohl und gilt immer dann, wenn Eltern getrennt leben.
Wie bestimmt das Gericht das Kontaktausmaß?
Das Gericht entscheidet nach dem Kindeswohl. Berücksichtigt werden u. a. das Alter des Kindes, die bisherige Beziehung, die Bedürfnisse des Kindes sowie die Alltagstauglichkeit der Betreuung.
Wie beeinflusst das Kontaktrecht den Kindesunterhalt?
Mehr Betreuungszeit bedeutet weniger Geldunterhalt. Beim Doppelresidenzmodell (nahezu 50/50) kann die Unterhaltspflicht sogar entfallen.
Was ist das Doppelresidenzmodell?
Das Doppelresidenzmodell bedeutet annähernd gleichteilige Betreuung. Es funktioniert gut, wenn beide Eltern kooperationsfähig sind und beide Haushalte kindgerecht organisiert sind.
Wann wird das Kontaktrecht eingeschränkt oder entzogen?
Einschränkungen erfolgen nur bei Gefährdung des Kindeswohls, etwa bei Gewalt, Manipulation oder schweren Belastungen des Kindes. Häufiger werden begleitete Kontakte angeordnet.
Wie läuft ein Kontaktrechtsverfahren ab?
Das Verfahren startet mit einem Antrag beim Bezirksgericht. Bei fehlender Einigung holt das Gericht Stellungnahmen oder Gutachten ein. Trotz fehlender Anwaltspflicht ist professionelle Unterstützung sehr empfehlenswert.