Obsorge in Österreich
Wenn Eltern sich trennen, müssen viele Fragen schnell geklärt werden:
Wer trifft künftig Entscheidungen? Wo lebt das Kind? Wie bleibt der Kontakt zu beiden Eltern erhalten?
Nach einer Trennung wird Struktur, Stabilität und Sicherheit benötigt – von den Eltern und vor allem von den Kindern. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien unterstütze ich Sie dabei, eine zukunftsorientierte und kindgerechte Lösung für die Zeit nach der Trennung zu finden.
Was bedeutet Obsorge in Österreich?
Die Obsorge umfasst alle Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihrem Kind:
- Pflege und Erziehung
- Vermögensverwaltung
- gesetzliche Vertretung
- Aufenthaltsbestimmung
Bei unehelichen Kindern ist in der Regel die Mutter alleine obsorgeberechtigt. Die Eltern können vor dem Standesamt aber auch die gemeinsame Obsorge vereinbaren.
In aufrechter Ehe gilt die gemeinsame Obsorge, beide Elternteile haben also die gleichen Rechte und Pflichten. Im Normalfall können Angelegenheiten der Obsorge auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils wahrgenommen werden. Nur in besonders wichtigen Fällen ist die Zustimmung beider Eltern nötig.
Gemeinsame oder alleinige Obsorge – Was gilt nach einer Trennung?
Nach einer Scheidung oder Trennung bleibt die bisherige Obsorge-Regelung bestehen, sofern die Eltern nicht etwas anders zur Obsorge vereinbaren oder das Gericht das Gericht auf Antrag eines Elternteils die alleinige Obsorge eines Elternteils ausspricht oder die gemeinsame Obsorge festlegt.
Bei gemeinsamer Obsorge muss trotzdem festgelegt werden, in welchem Haushalt das Kinder hauptsächlich betreut wird, also seinen Lebensmittelpunkt hat.
Auch wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, ist der andere Elternteil bei gemeinsamer Obsorge weiterhin in wichtige Entscheidungen einzubeziehen. Die Unterhaltspflicht und ein Kontaktrecht bestehen unabhängig davon weiter.
Wenn keine Einigung möglich ist: Gerichtliche Obsorgeregelung
Kann zwischen den Eltern keine gemeinsame Lösung erzielt werden und wird daher die Obsorge strittig, muss das Gericht über die Obsorgeanträge entscheiden.
Wichtige Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über die Obsorge sind Aspekte wie
- die emotionale Bindung zu beiden Elternteilen
- die Stabilität des Wohnumfeldes
- die Erziehungsfähigkeit sowie
- die sogenannte Bindungstoleranz – also die Bereitschaft eines Elternteils, den Kontakt zum anderen zu unterstützen.
Je älter das Kind ist, desto stärker wird auch seine eigene Meinung gewichtet.
Besteht Gefahr im Verzug, etwa wenn ein Elternteil das Kind eigenmächtig an sich nimmt oder der Kontakt zum anderen Elternteil plötzlich unterbunden wird, kann das Gericht sehr rasch eine vorläufige Obsorgeregelung treffen bzw. die Obsorge entziehen.
Aufenthalt & Wohnort des Kindes: Wer entscheidet?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein zentraler Teil der Obsorge und umfasst Entscheidungen über den Wohnort, den Alltag und auch Urlaubsreisen. Bei gemeinsamer Obsorge geht das Gesetz davon aus, dass zwischen den Eltern Einvernehmen besteht.
Für die Wohnortverlegung im Inland gilt bei gemeinsamer Obsorge, dass der hauptbetreuende Elternteil den Wohnort bestimmen darf, aber den anderen obsorgeberechtigten Elternteil rechtzeitig informieren und Einvernehmen hergestellt werden muss. Seine Äußerung ist zu berücksichtigen, wenn sie dem Wohl des Kindes besser entspricht.
Bei einem Umzug ins Ausland bedarf es zuvor jedenfalls die Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteils, oder wenn dieser nicht zustimmt, die Genehmigung durch das Gericht. Erfolgt ein Umzug ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen liegt unter Umständen eine Kindesentführung im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens vor.
Bei alleiniger Obsorge kann der obsorgeberechtigte Elternteil diese Entscheidungen grundsätzlich selbst treffen, wobei der andere weiterhin informiert werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen Obsorge und Kontaktrecht?
Ein zentrales Prinzip des österreichischen Familienrechts lautet: Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und Eltern haben ein Kontaktrecht. Dieses Recht besteht unabhängig davon, wie die Obsorge geregelt ist. Welches Ausmaß an Kontakt zum Elternteil im Kindeswohl liegt hängt vom Alter, dem Entwicklungsstand sowie den bisherigen Alltag des Kindes ab. In manchen Fällen, etwa bei schwerwiegenden Konflikten oder Gefährdungen, kann das Kontaktrecht angepasst oder begleitet ausgestaltet werden.
Rechte des Kindes im Obsorgeverfahren
Kinder stehen im Obsorgeverfahren im Mittelpunkt. Sie haben das Recht, gehört zu werden, und ab dem 10. Lebensjahr muss das Gericht ihre Meinung einholen. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder sogar selbst Anträge stellen.
Wenn die Situation besonders angespannt ist, kann ein Kinderbeistand beigezogen werden, der das Kind unterstützt, seine Anliegen einbringt und es durch das Verfahren begleitet. All diese Mechanismen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Obsorgeregelung zukunftsorientiert ist und im Kindeswohl liegt.
Wie läuft ein Obsorgeverfahren ab?
Ein Obsorgeverfahren beginnt in der Regel mit einem Antrag eines Elternteils. Das Gericht prüft die Situation und versucht zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Sollte das nicht möglich sein, entscheidet das Gericht auf Basis der einzuholenden Berichte, Stellungnahmen und gegebenenfalls eines Sachverständigengutachtens.
Die endgültige Entscheidung erfolgt durch Beschluss, gegen den Rechtsmittel möglich sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen ist eine gemeinsame Obsorgevereinbarung verpflichtend und Teil der Scheidungsvereinbarung.
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Häufige Fragen zu Obsorge in Österreich
Was kostet ein Obsorgeverfahren und brauche ich einen Anwalt?
Es fallen keine Gerichtsgebühren an. Auch wenn keine Anwaltspflicht besteht, ist die anwaltliche Begleitung im Kontaktrechtsverfahren dringend zu empfehlen. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Familienrecht sorge ich für: eine klare Verfahrensstrategie konsistente und rechtlich fundierte Argumentation sachliche und zielgerichtete Kommunikation Vermeidung unnötiger Verzögerungen Schutz vor unbedachten Fehlentscheidungen Dies kann die Entscheidung über die Obsorge entscheidend beeinflussen.
Was bedeutet gemeinsame Obsorge nach einer Trennung?
Bei gemeinsamer Obsorge entscheiden beide Eltern über wichtige Bereiche wie Schule, Gesundheit und Erziehung gemeinsam. Das Kind kann trotzdem überwiegend bei einem Elternteil leben, der alltägliche Angelegenheiten selbst trifft. Kontaktrecht und Unterhalt bleiben davon unberührt.
Wann spricht das Gericht eine alleinige Obsorge zu?
Alleinige Obsorge wird nur angeordnet, wenn sie dem Kindeswohl am besten dient – etwa bei schweren Konflikten, fehlender Kooperationsfähigkeit, Gefährdung des Kindes oder mangelnder Erziehungsfähigkeit. Das Gericht bewertet den Einzelfall anhand von Stellungnahmen und Gutachten.
Wer entscheidet über den Wohnort des Kindes?
Bei gemeinsamer Obsorge bestimmt der betreuende Elternteil den Wohnort, muss aber den anderen informieren. Ein Auslandsumzug braucht die Zustimmung beider Eltern oder eine gerichtliche Entscheidung. Bei alleiniger Obsorge entscheidet der obsorgeberechtigte Elternteil alleine – es besteht aber eine Informationspflicht.
Wie läuft ein Obsorgeverfahren ab?
Das Verfahren startet mit einem Antrag beim Gericht. Zuerst erfolgt ein Einigungsversuch. Scheitert dieser erfolgt eine Prüfung der familiären Situation und entscheidet das Gericht anhand von Stellungnahmen durch das Jugendamt oder die Familiengerichtshilfe und – falls nötig – einem Sachverständigengutachten.
Ab welchem Alter können Kinder mitbestimmen?
Kinder ab 10 Jahren müssen angehört werden. Ab 14 können sie selbst Anträge stellen. Die Meinung des Kindes wird berücksichtigt, wenn sie reif, nachvollziehbar und mit dem Kindeswohl vereinbar ist.