Familienrecht und Scheidungsrecht
Scheidungsklage in Österreich:
Ihr kompetenter Scheidungsanwalt in Wien
Eine strittige Scheidung zählt zu den emotional und rechtlich anspruchsvollsten Verfahren im österreichischen Familienrecht. Sie wird – im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung – wie ein reguläres Zivilverfahren geführt und erfordert eine klare Argumentationslinie, aussagekräftige Beweise und erfahrene anwaltliche Vertretung. Als Scheidungsanwalt in Wien begleite ich Sie durch jedes Stadium dieses komplexen Prozesses – zielgerichtet, strategisch und mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen.
Sie stehen vor einer strittigen Scheidung?
Ich biete Ihnen ein diskretes, unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre rechtliche Ausgangslage analysieren und eine klare Strategie entwickeln.
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Wann kommt eine Scheidungsklage in Betracht?
Eine Scheidungsklage ist dann notwendig, wenn keine umfassende Einigung über die Scheidungsfolgen erzielt werden kann und daher eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist. Außerdem kommt es vor, dass ein Ehepartner die Scheidung verweigert, um Druck auszuüben und damit überzogene finanzielle Ansprüche durchsetzen möchte. Die Durchführung einer strittigen Scheidung kann auch dann notwendig sein, wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch und der Anspruch auf Witwenpension gesichert werden muss, um den finanziell schwächeren Ehepartner zu schützen und Kinderbetreuungszeiten und die sich daraus ergebende Pensionslücke auszugleichen.
Infobox: Auch nach Einreichung einer Scheidungsklage besteht weiterhin die Möglichkeit zur Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung. In vielen Fällen werden nach Einbringung der Scheidungsklage weitere Gespräche über die Bedingungen für eine einvernehmliche Scheidung geführt. Die zuständigen Richter:innen können sich ebenfalls wirksam einbringen und auf eine vergleichweise Lösung hinarbeiten. Ein Großteil der Scheidungsklagen endet somit letztlich in einer einvernehmlichen Scheidung.
Welche Arten der strittigen Scheidung gibt es?
1. Verschuldensscheidung
Eine Verschuldensscheidung kann beantragt werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Ehe schuldhaft tief zerrüttet hat. Im Gesetzt gibt es keine abschließende Aufzählung von Scheidungsgründen. Wichtig ist aber, dass die Scheidungsklage rasch eingebracht wird, weil Scheidungsgründe vom Gericht nach einer gewissen Zeit als verziehen angesehen werden. Im Rahmen der Verschuldensabwägung im Scheidungsurteil können aber auch bereits länger zurückliegende Eheverfehlungen berücksichtigt werden.
Scheidungsgründe können sein:
- Böswilliges Verlassen des Ehepartners
- Grundloser Auszug aus der Ehewohnung
- Physische und psychische Gewalt
- Grundloser Auszug aus dem ehelichen Schlafzimmer oder grundloses Aussperren des Ehepartners aus diesem
- Untreue
- Intensive Vernachlässigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- andauernde Lieblosigkeit und Interesselosigkeit
- andauernde Erniedrigungen und Beschimpfungen
- beharrliches Schweigen („Silent Treatment“)
- (nicht-sexuelle) freundschaftliche Beziehungen zum anderen Geschlecht gegen den ausdrücklichen Willen des anderen Ehepartners
- Verletzungen der Unterhaltspflicht
- grobe Vernachlässigung der Haushaltsführung
- Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht
2. Scheidung aus anderen Gründen
Auch ohne Verschulden kann eine Scheidung begehrt werden, z. B. bei:
- Geisteskrankheit
- schwerer geistiger Störung
- ansteckender oder ekelerregender Krankheit
Eine Scheidung aus diesen Gründen ist nur dann zulässig, wenn die Scheidung den kranken Partner nicht außergewöhnlich hart treffen würde. Es erfolgt daher eine sehr sorgfältige gerichtliche Prüfung des Einzelfalles.
3. Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Eine Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft kann begehrt werden, wenn die Ehe unheilbar zerrüttet und die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben ist.
Allerdings kann auch bei der Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft das Verschulden ausgesprochen werden. Der beklagte Ehepartner kann im Gerichtsverfahren den Einwand erheben, dass den klagenden Ehepartner das überwiegende oder das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft.
Wird das Verschulden ausgesprochen, hat der beklagte Ehepartner einen Unterhaltsanspruch wie in aufrechter Ehe sowie unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa eine lange Ehedauer auch eine besondere Besserstellung in Bezug auf die Witwenpension.
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Ich begleite Sie durch alle Phasen – von der ersten Beratung bis zur letzten Gerichtsverhandlung.
Warum anwaltliche Unterstützung bei einer strittigen Scheidung unverzichtbar ist
Strittige Scheidungen sind emotional belastend und rechtlich höchst komplex. Das Scheidungsverfahren ist zudem ein „richtiges“ Gerichtsverfahren, mit Zeugenbefragungen, kurzen Fristen und strengen Formvorschriften. Für eine erfolgreiche Verfahrensführung im Scheidungsverfahren ist rechtliches Know-How und eine strategische Prozessführung das Um und Auf. Als Scheidungsanwalt in Wien biete ich Ihnen:
- strategische Prozessführung
- erfahrene Verhandlungsführung
- Schutz vor taktischen Fehlern
- realistische Einschätzung von Chancen und Risiken
- klare Kommunikation, auch in schwierigen Situationen
- besondere Sensibilität, wenn Kinder betroffen sind
Mein Ziel ist es immer, möglichst einvernehmlich tragfähige Lösungen zu finden, aber Ihre Rechte wenn nötig auch mit höchster Konsequenz vor Gericht durchzusetzen. Durch kompetente Rechtsvertretung lassen sich viele kostspielige Scheidungsprozesse verkürzen oder sogar vermeiden.
Wie läuft eine strittige Scheidung in Österreich ab?
Die Klage muss beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten. Die Scheidungsklage hat den Scheidungsgrund genau zu bezeichnen und einen Scheidungsantrag zu enthalten. Schon in der Klage sind die notwendigen Beweise vorzulegen und Zeugen zu nennen. Aus prozesstaktischer Sicht kann es jedoch sinnvoll sein, bestimmte Beweise (bspw. Detektivberichte oder Chat-Protokolle) erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen, um die Glaubwürdigkeit des anderen Ehepartners zu zerstören.
Das Gerichtsverfahren beginnt mit einem Einigungsversuch, wenn dieser scheitert, wird das Scheidungsverfahren durchgeführt.
Bei einer strittigen Scheidung ist es auch möglich, dass der beklagte Ehepartner Eheverfehlungen des klagenden Ehepartners geltend macht. Es ist in diesem Fall sogar möglich, dass das Gericht das Verschulden des klagenden Ehepartners ausspricht.
Das Verfahren bei der strittigen Scheidung endet mit einem Gerichtsurteil. Darin wird entweder das alleinige oder überwiegende Verschulden eines Ehepartners oder ein gleichteiliges Verschulden ausgesprochen. Unter bestimmten Umständen kann die Scheidungsklage aber auch abgewiesen werden und die Ehe bleibt aufrecht. Das Urteil kann mit einem Rechtsmittel binnen 4 Wochen bekämpft werden.
Was ist nach der strittigen Scheidung zu beachten?
Bei einem Scheidungsurteil wird nur die Scheidung ausgesprochen. Alle anderen Themen einer Scheidung bleiben jedoch ungeregelt und müssen in gesonderten Verfahren geregelt werden:
- Der Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung bei Gericht eingebracht werden
- Ehegattenunterhalt
- Obsorge und Kontaktrecht
- Kindesunterhalt
Kosten einer strittigen Scheidung
Bei Einbringung einer Scheidungsklage fallen Gerichtsgebühren in Höhe von 410 Euro an.
Im Scheidungsverfahren besteht außerdem Kostenersatzpflicht: die unterliegende Partei muss der obsiegenden Partei die Kosten der Rechtsvertretung ersetzen. Gerade bei langwierigen Scheidungsverfahren können taktische Fehler oder rechtliche Unwissenheit sehr teuer werden.
Professionelle Hilfe für Ihre strittige Scheidung
Wenn Sie vor einer strittigen Scheidung stehen oder bereits mitten im Verfahren sind, sollten Sie schnell handeln. Ich unterstütze Sie mit Erfahrung, Strategie und konsequenter Interessensvertretung. Jetzt Kontakt aufnehmen und Erstgespräch vereinbaren
FAQ – Strittige Scheidung in Österreich
Wie lange dauert eine strittige Scheidung?
Die Dauer hängt stark von der Komplexität und dem Umfang des Scheidungsfalls ab.
Ein einfaches Verfahren kann wenige Monate dauern, komplexere Verfahren mit zahlreichen Zeugennennungen und umfangreichem Beweisverfahren auch bis zu mehrere Jahre. In solchen Fällen sollte stets kritisch geprüft werden, ob nicht zumindest in Teilbereichen Einigungen möglich sind, um die Dauer drastisch zu verkürzen.
Kann eine strittige Scheidung noch einvernehmlich werden?
Ja. Viele strittige Scheidungsverfahren enden letztlich in einer einvernehmlichen Scheidung. Als kompetenter und erfahrener Scheidungsanwalt in Wien helfe ich Ihnen dabei, eine faire und umsetzbare Scheidungsvergleiche auszuarbeiten und vor Gericht zum Abschluss zu bringen.
Werden Unterhalt, Vermögen oder Obsorge im selben Verfahren geklärt?
Nein. Im Scheidungsurteil wird nur die Ehescheidung festgehalten und über das Verschulden an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe abgesprochen. Alle anderen Themen der Ehe müssen in separaten Gerichtsverfahren geklärt werden.
Muss ich zu allen Verhandlungen persönlich erscheinen?
Gerade in Scheidungssachen ist das persönliche Erscheinen beider Parteien schon ab der ersten Verhandlung sinnvoll und können dadurch zielführende Vergleichsgespräche geführt werden. Bleibt eine Partei unentschuldigt der Verhandlung fern, hat dies äußerst nachteilige Folgen für das Verfahren.
Was kann ich tun, um meine Position im Verfahren zu stärken?
In der Trennungssituation muss ein kühler Kopf bewahrt werden, es sollten unter keinen Umständen unüberlegte Nachrichten oder gar Drohungen versendet werden. Auch ein übereilter Auszug aus der Ehewohnung kann äußerst problematisch für das Scheidungsverfahren sein. Vor Einleitung rechtlicher Schritte sollten Beweise (sowohl zu den Eheverfehlungen aber auch zur Vermögenslage) gesichert werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist für den Prozesserfolg entscheidend.
Wer muss Ehegattenunterhalt bezahlen?
Der unschuldig geschiedene Ehepartner hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt dem Grunde nach. Ob sich auch rechnerisch ein Unterhaltsanspruch ergibt, hängt von einigen Faktoren ab, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Was passiert mit Kindern bei einer strittigen Scheidung?
Die Themen Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt werden im Scheidungsverfahren nicht behandelt. Sämtliche Fragen hierzu sind in separaten Verfahren zu klären.
Was passiert mit der Wohnung und den Ersparnissen?
Innerhalb eines Jahres ab der Rechtskraft der Scheidung muss der Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bei Gericht eingebracht werden. Bis dahin werden grundsätzlich keine Verfügungen über das Vermögen getroffen.