Vermögensaufteilung nach der Scheidung
Was wird im Aufteilungsverfahren geteilt?
In Österreich gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet: Während der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bleibt jede Person Eigentümerin bzw. Eigentümer des Vermögens, das sie eingebracht oder im eigenen Namen erworben hat. Auch für Schulden haftet grundsätzlich jede Person selbst.
Die Gütertrennung wird im Fall der Scheidung durch die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse abgelöst. Der sogenannte Aufteilungsstichtag ist der Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft: alles was zu diesem Zeitpunkt vorhanden war, kann der Aufteilung unterliegen. Zur „Aufteilungsmasse“ gehören insbesondere
- gemeinsam genutztes Gebrauchsvermögen z. B. Wohnungseinrichtung, Hausrat, Fahrzeuge
- während der Ehe gebildete Ersparnisse (z.B. Sparkonten, Wertpapierdepots, Kryptowährungen)
- eheliche Schulden (z. B. Kredit für das gemeinsame Haus)
Wie erfolgt die Aufteilung?
Die Vermögensaufteilung nach der Scheidung folgt dem Grundsatz der Billigkeit, das bedeutet, das Ergebnis soll möglichst gerecht sein. Das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe spielt im Aufteilungsverfahren grundsätzlich keine Rolle mehr, außer bei der Zuteilung der Ehewohnung.
Das Gericht hat bei der Aufteilung Rücksicht auf die Beiträge der Ehegatten zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens und zur Ansammlung der ehelichen Ersparnisse zu nehmen. Das sind nicht nur finanzielle Beiträge, sondern auch die Führung des gemeinsamen Haushalts, die Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder und auch der sonstige eheliche Beistand.
In der Praxis erfolgt in der Regel eine 50:50 Teilung, in besonderen Fällen sind aber auch andere Aufteilungsschlüssel möglich, wie etwa 1:2.
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Was wird nicht aufgeteilt?
Vom Aufteilungsverfahren ausgenommen sind:
- In die Ehe eingebrachtes Vermögen (z. B. bereits vorhandene Eigentumswohnung)
- Erbschaften und Schenkungen (Ausnahmen sind möglich)
- Gegenstände des persönlichen Gebrauchs
- Berufsausstattung
- Unternehmensanteile oder ein Unternehmen selbst (außer es handelt sich um reine Wertanlagen)
Wie läuft das gerichtliche Aufteilungsverfahren ab?
Wenn keine einvernehmliche Einigung gelingt, muss nach der Scheidung ein gerichtliches Aufteilungsverfahren eingeleitet werden. Der Aufteilungsantrag muss innerhalb eines Jahres ab rechtskräftiger Scheidung beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.
Im Aufteilungsverfahren geht es häufig darum, herauszufinden, welche ehelichen Beiträge der Aufteilung unterliegen. Denkbar wäre, dass ein nicht der Aufteilung unterliegendes eheliches Wohnhaus umfassend um- und ausgebaut wurde und dadurch eine erhebliche Wertsteigerung durch eheliche Leistungen erfahren hat.
Im Aufteilungsverfahren wird ein Beweisverfahren durchgeführt, die Parteien und Zeugen einvernommen und oftmals müssen Sachverständigengutachten zur Wertbestimmung der Ehewohnung eingeholt werden.
Das Verfahren endet mit einem Aufteilungsbeschluss; gegen diesen kann innerhalb der sehr kurzen Frist von 14 Tagen ein Rechtsmittel eingebracht werden, um die Aufteilungsentscheidung des Gerichts zu bekämpfen.
Warum rechtliche Unterstützung wichtig ist
Im nachehelichen Aufteilungsverfahren erfolgt nach vielen Jahren der Ehe eine wirtschaftliche Entflechtung. Das Verfahren ist rechtlich komplex und ist die genaue Kenntnis der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zur Vermögensaufteilung nach der Scheidung besonders wichtig. Die jeweiligen Beiträge sind nach der langen Zeit oftmals nur schwer zu rekonstruieren und unter Beweis zu stellen, bei Verschleierungsversuchen müssen Offenlegungsanträge gestellt werden. Das Aufteilungsverfahren hat einen hohen Streitwert und ist deshalb mit höheren Gerichtsgebühren verbunden, außerdem muss die unterliegende Partei der obsiegenden Partei Kostenersatz leisten.
Häufige Fragen zu Vermögensaufteilung nach der Scheidung
Wozu benötige ich bei der Vermögensaufteilung einen Rechtsanwalt?
Das Aufteilungsverfahren ist sehr komplex und ist die genaue Kenntnis der höchstgerichtlichen Rechtsprechung unbedingt erforderlich. Außerdem fallen im Verfahren höhere Gerichtgebühren an und die unterliegende Partei muss der obsiegenden Partei Kostenersatz leisten. Im Aufteilungsverfahren können Fehler also äußerst kostspielig und sogar existenzbedrohend sein. Als spezialisierter Scheidungsanwalt in Wien unterstütze ich Sie kompetent und setze mich für Ihre Interessen ein.
Was bedeutet Gütertrennung in Österreich?
Während der Ehe gehört jeder Person ihr eigenes Vermögen. Erst im Fall der Scheidung kommt es zur Aufteilung der gemeinsam geschaffenen Werte.
Werden Ersparnisse immer 50:50 geteilt?
Die Aufteilung folgt dem Grundsatz der Billigkeit, es werden die Beiträge beider Eheleute berücksichtigt. In der Praxis erfolgt eine Aufteilung im Verhältnis 50:50, in besonderen Fällen sind auch abweichende Aufteilungsschlüssel möglich.
Was passiert mit Schulden?
Schulden, die mit ehelichem Gebrauchsvermögen zusammenhängen, werden vor der Aufteilung berücksichtigt und abgezogen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Antrag auf Aufteilung zu stellen?
Genau ein Jahr ab Rechtskraft der Scheidung, wobei die Frist nicht verlängert werden kann. Ein ungenütztes Verstreichen der Frist kann somit scherwiegende Folgen haben.